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   OLG Nürnberg, 14.10.2009 - 1 St OLG Ss 41/2009, 1 St OLG Ss 41/09   

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https://dejure.org/2009,12413
OLG Nürnberg, 14.10.2009 - 1 St OLG Ss 41/2009, 1 St OLG Ss 41/09 (https://dejure.org/2009,12413)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 14.10.2009 - 1 St OLG Ss 41/2009, 1 St OLG Ss 41/09 (https://dejure.org/2009,12413)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 14. Oktober 2009 - 1 St OLG Ss 41/2009, 1 St OLG Ss 41/09 (https://dejure.org/2009,12413)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beleidigung: Bezeichnung eines Polizisten als "Ausländerhasser" im Zusammenhang mit einer sachlichen Auseinandersetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Ehrverletzung bei Bezeichnung eines Polizisten als "Ausländerhasser"; Erforderlichkeit der Berücksichtigung von Anlass und Kontext i.R.d. Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht eines Geschädigten und der Meinungsfreiheit eines wegen Beleidigung ...

  • Judicialis

    StGB § 185; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 185; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1
    Beleidigung durch Bezeichnung eines Polizeibeamten als "Ausländerhasser"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.10.2009 - 1 St OLG Ss 41/09
    Bei der Auslegung der festgestellten Äußerung ist von deren objektivem Sinngehalt (Erklärungsinhalt) auszugehen, wie ihn ein unbefangener verständiger Dritter bei Berücksichtigung der konkreten Situation bzw. aller Begleitumstände versteht (BVerfG NZV 1994, 486; NJW 1995, 3303/3305; BGHSt 3, 346/347; 16, 49/52 ff.; 19, 235/237; BayObLGSt 2002, 24/26).

    Entscheidendes Merkmal der Schmähung ist daher die das sachliche Anliegen völlig in den Hintergrund drängende persönliche Kränkung (vgl. BVerfGE 93, 266).

    Hält ein Gericht eine Äußerung fälschlich für eine Schmähung mit der Folge, dass eine konkrete Abwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls unterbleibt, so liegt darin ein erheblicher Fehler, der zur Aufhebung der Entscheidung führt, wenn diese darauf beruht (vgl. BVerfGE 82, 272; 93, 266).

  • BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 1318/07

    Bezeichnung eines Stadtrats als "Dummschwätzer"

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.10.2009 - 1 St OLG Ss 41/09
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. NJW 2009, 749; NJW 2005, 3274 jeweils m.w.N.) verlangt Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG bei der Anwendung des § 185 StGB grundsätzlich eine Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Geschädigten und der Meinungsfreiheit des Angeklagten.

    Die Qualifikation einer ehrenrührigen Aussage als Schmähkritik und der damit begründete Verzicht auf eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Ehre erfordern aber regelmäßig die Berücksichtigung von Anlass und Kontext der Äußerung, Hiervon kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn es sich um eine Äußerung handelt, deren diffamierender Gehalt so erheblich ist, dass sie in jedem denkbaren Sachzusammenhang als bloße Herabsetzung des Betroffenen erscheint und daher unabhängig von ihrem konkreten Kontext stets als persönlich diffamierende Schmähung aufgefasst werden muss, wie dies möglicherweise bei der Verwendung besonders schwerwiegender Schimpfwörter - etwa aus der Fäkalsprache - der Fall sein kann (BVerfG NJW 2009, 749).

  • BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 1917/04

    Verletzung des Grundrechts aus GG Art 5 Abs 1 S 1 durch strafrechtliche

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.10.2009 - 1 St OLG Ss 41/09
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. NJW 2009, 749; NJW 2005, 3274 jeweils m.w.N.) verlangt Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG bei der Anwendung des § 185 StGB grundsätzlich eine Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Geschädigten und der Meinungsfreiheit des Angeklagten.

    Vielmehr nimmt eine herabsetzende Äußerung erst dann den Charakter der Schmähung an, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern - jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik - die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BVerfG NJW 2005, 3274 m.w.N.).

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.10.2009 - 1 St OLG Ss 41/09
    Hält ein Gericht eine Äußerung fälschlich für eine Schmähung mit der Folge, dass eine konkrete Abwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls unterbleibt, so liegt darin ein erheblicher Fehler, der zur Aufhebung der Entscheidung führt, wenn diese darauf beruht (vgl. BVerfGE 82, 272; 93, 266).
  • BGH, 18.02.1964 - 1 StR 572/63

    Behauptung der Zugehörigkeit eines bayerischen Ministers zu den Kunden eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.10.2009 - 1 St OLG Ss 41/09
    Bei der Auslegung der festgestellten Äußerung ist von deren objektivem Sinngehalt (Erklärungsinhalt) auszugehen, wie ihn ein unbefangener verständiger Dritter bei Berücksichtigung der konkreten Situation bzw. aller Begleitumstände versteht (BVerfG NZV 1994, 486; NJW 1995, 3303/3305; BGHSt 3, 346/347; 16, 49/52 ff.; 19, 235/237; BayObLGSt 2002, 24/26).
  • BVerfG, 23.09.1993 - 1 BvR 584/93

    Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Rechts auf freie Meinungsäußerung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.10.2009 - 1 St OLG Ss 41/09
    Bei der Auslegung der festgestellten Äußerung ist von deren objektivem Sinngehalt (Erklärungsinhalt) auszugehen, wie ihn ein unbefangener verständiger Dritter bei Berücksichtigung der konkreten Situation bzw. aller Begleitumstände versteht (BVerfG NZV 1994, 486; NJW 1995, 3303/3305; BGHSt 3, 346/347; 16, 49/52 ff.; 19, 235/237; BayObLGSt 2002, 24/26).
  • BayObLG, 15.02.2002 - 1St RR 173/01

    Ehrverletzung bei politischen Auseinandersetzung - gebotene Abwägung bei

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.10.2009 - 1 St OLG Ss 41/09
    Bei der Auslegung der festgestellten Äußerung ist von deren objektivem Sinngehalt (Erklärungsinhalt) auszugehen, wie ihn ein unbefangener verständiger Dritter bei Berücksichtigung der konkreten Situation bzw. aller Begleitumstände versteht (BVerfG NZV 1994, 486; NJW 1995, 3303/3305; BGHSt 3, 346/347; 16, 49/52 ff.; 19, 235/237; BayObLGSt 2002, 24/26).
  • BGH, 21.04.1961 - 3 StR 55/60

    Einziehung der Schrift "Die Bankierverschwörung von Jekyl Island" - Einordnung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.10.2009 - 1 St OLG Ss 41/09
    Bei der Auslegung der festgestellten Äußerung ist von deren objektivem Sinngehalt (Erklärungsinhalt) auszugehen, wie ihn ein unbefangener verständiger Dritter bei Berücksichtigung der konkreten Situation bzw. aller Begleitumstände versteht (BVerfG NZV 1994, 486; NJW 1995, 3303/3305; BGHSt 3, 346/347; 16, 49/52 ff.; 19, 235/237; BayObLGSt 2002, 24/26).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 339/52

    Verächtlichmachung der Bundesrepublik Deutschland - Gefährdung der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.10.2009 - 1 St OLG Ss 41/09
    Bei der Auslegung der festgestellten Äußerung ist von deren objektivem Sinngehalt (Erklärungsinhalt) auszugehen, wie ihn ein unbefangener verständiger Dritter bei Berücksichtigung der konkreten Situation bzw. aller Begleitumstände versteht (BVerfG NZV 1994, 486; NJW 1995, 3303/3305; BGHSt 3, 346/347; 16, 49/52 ff.; 19, 235/237; BayObLGSt 2002, 24/26).
  • BGH, 22.11.1995 - 3 StR 478/95

    Strafzumessung - Notar - Grundstücksgeschäfte - Untreue

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.10.2009 - 1 St OLG Ss 41/09
    Das Revisionsgericht kann nur eingreifen, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstoßen wird oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, so weit löst, dass sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Spielraums liegt (BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 11).
  • OLG München, 01.12.2009 - 5St RR 295/09

    Strafverfahren wegen Beleidigung: Polemische und überzogene Äußerungen im Rahmen

    Die Feststellung des Sachverhalts einschließlich des Wortlauts der gegenständlichen Äußerungen ist grundsätzlich Sache des Tatrichters (BayObLGSt 2004, 46/48; OLG Nürnberg, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - Aktenzeichen: 1 St OLG Ss 41/09, S. 3 - zit. nach www.jurion.de/newsletter.jsp ).

    In diesen Fällen kann, wenn die Meinungsäußerung im privaten Rechtskreis stattfindet und der Verfolgung vorrangig eigennütziger Ziele dient, das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG hinter den persönlichkeitsrechtlichen Ehrenschutz des Meinungsgegners zurücktreten (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2009 - Aktenzeichen: 1 BvR 2272/04 - Rdn. 28; BVerfGE 85, 1/16; BayObLGSt 2004, 46/51; OLG Nürnberg, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - Aktenzeichen: 1 St OLG Ss 41/09, S. 3 - zit. nach www.jurion.de/newsletter.jsp ).

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